Bundestagswahl 2021
Bundestagswahl 2021: Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse
Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl im Landkreis Cloppenburg am 26.09.2021
Gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) gebe ich das vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2021 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl bekannt.
Cloppenburg, den 30.09.2021
Stellvertretende Kreiswahlleiterin des Bundestagswahlkreises 32 Cloppenburg-Vechta
Honscha
Bundestagswahl 2021: Feststellung der Briefwahlergebnisse
Bundestagswahl am 26. September 2021 -Feststellung des Briefwahlergebnisses im Wahlkreis 32 Cloppenburg-Vechta
Für die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl habe ich gemäß § 8 Abs. 1des Bundeswahlgesetzes (BWG) 31 Briefwahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses gebildet.
Die Briefwahlvorstände werden am Wahltage um 14:00 Uhr im Kreishaus Cloppenburg, Eschstraße 29, Cloppenburg, zusammentreten.
Die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses ist öffentlich.
Cloppenburg, den 08. September 2021
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis
32 - Cloppenburg - Vechta
Ludger Frische
Bundestagswahl 2021: Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge
Gemäß § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz i. V. m. § 38 Bundeswahlordnung gebe ich hiermit bekannt, dass der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 30. Juli 2021 folgende Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 32 Cloppenburg-Vechta zugelassen hat und sich nach der Landesliste folgende Reihenfolge ergibt:
1. Breher, Silvia, Volljuristin / Bundestagsabgeordnete, geboren 1973 in Löningen
wohnhaft in Lindern
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen(CDU)
2. Bartz, Alexander, Betriebswirt, geboren 1984 in Vechta
wohnhaft in Vechta
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3. Abeln, Carolin, Angestellte, geboren 1992 in Bremen
wohnhaft in Cappeln
Freie Demokratische Partei (FDP)
4. Herdt, Waldemar, Bundestagsabgeordneter, geboren 1962 in Sabelovka (Kasachstan)
wohnhaft in Neuenkirchen-Vörden
Alternative für Deutschland (AfD)
5. Dr. Meyer, Tanja, Gleichstellungsbeauftragte Universität Vechta, geboren 1973 in Neuss
wohnhaft in Lohne
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
6. Dobrowolski, Tom, Angestellter, geboren 1988 in Rostock
wohnhaft in Löningen
DIE LINKE (DIE LINKE)
16. Lorenz, Melanie, Büroangestellte, geboren 1986 in Plauen
wohnhaft in Löningen
Basisdemokratische Partei Deutschlang (dieBasis)
Cloppenburg, den 30. Juli 2021
Die stellvertretende Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis
32 - Cloppenburg - Vechta
Honscha
Wahlbekanntmachung: Reduzierte Anzahl von Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung von Wahlvorschlägen
Bundestagswahl am 26. September 2021 - Reduzierte Anzahl von Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung von Wahlvorschlägen
Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 3. Juni 2021 wurde folgender § 52a eingefügt:
„§ 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021
Bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages gelten § 20 Abs. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und § 34 Abs. 4 Satz 1 der Bundeswahlordnung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.“
Dadurch ergibt sich folgende Änderung zur Öffentlichen Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ vom 16. April 2021:
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie Kreiswahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerber*innen müssen von mindestens 50 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG). Das Erfordernis von 50 Unterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten (§ 20 Abs. 2 Satz 3 BWG)
Unverändert gilt:
Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 zur BWO zu erbringen.
Cloppenburg, den 21. Juni 2021
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis
32 - Cloppenburg - Vechta
Ludger Frische
Diese Bekanntmachung finden Sie auch als ausdruckbare PDF-Datei am Ende der Seite.
Wahlbekanntmachung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bundestagswahl am 26. September 2021 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 32 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BWO) fordere ich hiermit dazu auf, Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26. September 2021 frühzeitig einzureichen.
Die Kreiswahlvorschläge sind bei dem
Kreiswahlleiter des Wahlkreises 32 - Cloppenburg-Vechta
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
schriftlich einzureichen.
Die Einreichungsfrist endet am
Montag, dem 19. Juli 2021, um 18:00 Uhr
Kreiswahlvorschläge können von Parteien und Wahlberechtigten eingereicht werden.
Nach § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) können Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am
Montag, dem 21. Juni 2021, bis 18:00 Uhr
dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes.
Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie Nachweise über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes und die Parteieigenschaften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Parteiengesetz sind der Anzeige beizufügen.
Die Kreiswahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 13 zu § 34 Abs. 1 BWO eingereicht werden.
Ein Kreiswahlvorschlag muss enthalten:
- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers,
- den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort.
Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (§ 18 Abs. 2 BWG), müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Kreiswahlvorschläge, die nicht von Parteien eingereicht werden, müssen ebenfalls von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner muss im Zeitpunkt der Unterschriftenleistung gegeben sein (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG) und ist bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen, die bei mir kostenfrei angefordert werden können. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) der vorzuschlagenden Bewerberin oder des vorzuschlagenden Bewerbers sowie die Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages anzugeben, bei Parteien deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort.
Die Parteien haben ferner die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen. Auf die COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung vom 28.01.2021 (BGBl. I S.115) wird hingewiesen.
Gemäß § 34 Abs. 5 BWO sind dem Kreiswahlvorschlag folgende Unterlagen beizufügen:
- die Erklärung der vorgeschlagenen Bewerberin oder des vorgeschlagenen Bewerbers, dass sie oder er der Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis eine Zustimmung zur Benennung als Bewerberin oder Bewerber gegeben hat (Anlage 15 BWO),
- bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Versicherung an Eides statt der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 15 BWO),
- eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 16 BWO),
- bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt worden ist, im Fall eines Einspruchs nach § 21 Abs. 4 BWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit den nach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt (Anlagen 17 und 18 BWO),
- die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (Anlage 14 BWO), sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss.
Hinsichtlich des Inhalts und der Form der Kreiswahlvorschläge weise ich im Übrigen auf die §§ 20 ff. BWG und § 34 BWO hin.
Die für die Einreichung des Kreiswahlvorschlages erforderlichen Vordrucke können bei dem Kreiswahlleiter angefordert werden, oder als ausfüllbare PDF-Dateien im Internet auf der Internetseite der Landeswahlleiterin unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de „Wahl zum Deutschen Bundestag“ abgerufen werden.
Cloppenburg, den 16. April 2021
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis
32 - Cloppenburg - Vechta
Ludger Frische
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Wahlbekanntmachung: Benennung des Kreiswahlleiters
Bundestagswahl am 26. September 2021
Benennung des Kreiswahlleiters
Gemäß § 3 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) vom 19.04.2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.05.2013 (BGBl. I S. 1.255) werden nachstehend die Namen und Anschriften des Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters für den Bundestagswahlkreis 32 Cloppenburg-Vechta bekanntgegeben:
Kreiswahlleiter ist:
Erster Kreisrat
Ludger Frische
Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/15-0
E-Mail: kreishaus@lkclp.de
Stellvertreter des Kreiswahlleiters ist:
Kreisverwaltungsdirektorin
Heike Honscha
Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/15-0
E-Mail: kreishaus@lkclp.de
Cloppenburg, den 04. Februar 2021
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis
32 Cloppenburg - Vechta
Ludger Frische
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Bundestagswahl 2021: Bekanntmachung des endgültigen Wahlkreisergebnisses
Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl im Landkreis Cloppenburg am 26.09.2021 |
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Bundestagswahl 2021: Feststellung der Briefwahlergebnisse
Fesststellung der Briefwahlvergebnisse im Wahlkreis Cloppenburg für die Bundestagswahl am 26. September 2021 |
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Bundestagswahl 2021: Zulassung der Kreiswahlvorschläge
Bekanntmachung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26. September 2021 |
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Bundestagswahl 2021 - Reduzierung der Unterstützungsunterschriften bei Wahlvorschlägen
Bundestagswahl am 26. September 2021 - Reduzierte Anzahl von Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung von Wahlvorschlägen |
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Bundestagswahl 2021 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bundestagswahl am 12. September 2021 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen |
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Bundestagswahl 2021: Benennung des Kreiswahlleiters
Benennung des Kreiswahlleiters für die Bundestagswahl am 26. September 2021 |
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Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021 (KDO)
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Wahlergebnisse (KDO) ab 2017
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Wahlergebnisse Bundestagswahl 2017 (KDO)
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Wahlergebnisse (KDO) bis 2016
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Bundeswahlleiter
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Landeswahlleiter Niedersachsen
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Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl im Landkreis Cloppenburg am 26.09.2021