Wohngeld
Allgemeines
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet und ist als zweckgebundene Leistung zur Aufbringung der Miete oder Belastung zu verwenden.
Anspruchsvoraussetzungen
Ob Sie wohngeldberechtigt sind, ist vor allem abhängig von:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Nicht jede Miete bzw. Belastung kann bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden. Im Wohngeldrecht gelten Höchstbeträge, die sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder sowie der Mietenstufe (Mietenstufe I für den Landkreis Cloppenburg bzw. Mietenstufe II für Stadt Cloppenburg) richten.
Ausschluss vom Wohngeld
Empfänger sog. Transferleistungen sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, wenn ihre Unterkunftskosten im Rahmen der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt werden.
Zu dem vom Wohngeld ausgeschlossenen Personenkreis gehören u.a. Empfänger von
- Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
An wen können Sie sich wenden?
Wer Wohngeld beantragen möchte, wendet sich bitte an die Wohngeldstelle seiner Wohnortgemeinde:
Gemeinde / Stadt | TelefonNr. |
---|---|
Gemeinde Barßel | 04499/81-0 |
Gemeinde Bösel | 04494/89-0 |
Gemeinde Cappeln | 04478/9484-0 |
Stadt Cloppenburg | 04471/185-0 |
Gemeinde Emstek | 04473/9484-0 |
Gemeinde Essen | 05434/88-0 |
Stadt Friesoythe | 04491/9293-0 |
Gemeinde Garrel | 04474/899-0 |
Gemeinde Lastrup | 04472/8900-0 |
Gemeinde Lindern | 05957/9610-0 |
Stadt Löningen | 05432/9410-0 |
Gemeinde Molbergen | 04475/9494-0 |
Gemeinde Saterland | 04498/940-0 |
Was ist zu tun?
Für die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ist ein Antrag an die zuständige Stelle zu richten. Wohngeld wird in der Regel ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sie können den Antrag persönlich abgeben oder an die zuständige Stelle senden.
Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg oder können am Ende dieser Seite oder in unserem Downloadbereich Soziales unter der Rubrik Wohngeld abgerufen werden.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Wohngeldgesetz hält das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Umwelt für Sie bereit (siehe Linkliste am Ende dieser Seite). Hier finden Sie auch einen Wohngeldrechner.
Links (extern)
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat - Wohngeld
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Wohngeld...Seite aufrufen
Wohngeldrechner (BMI)
Sie können sich mit Hilfe des Wohngeldrechners den Wohngeldbetrag unter Angabe der gerundeten zu berücksichtigenden Miete oder Belastung, dem gerundeten monatlichen Gesamteinkommen und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der entsprechenden Mietenstufe anzeigen lassen.Seite aufrufen
Downloads
Infobroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum Thema Wohngeld
Flyer des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Thema Wohngeld
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) (BUS)
Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) (BUS)
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) (BUS)
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) für Bewohner eines Heimes (BUS)
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) (BUS)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) (BUS)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) (BUS)
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01-2009) (BUS)