Arbeitslosengeld II
Leistungen für den Lebensunterhalt
Sozialleistungen für Arbeitsuchende und deren Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, werden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bewilligt.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung. In diesen Leistungen sind bereits enthalten: Aufwendungen für einmalige Anschaffungen wie Bekleidung oder Hausrat. Einmalige Beihilfen werden also für diese Zwecke grundsätzlich nicht zusätzlich gewährt.
Wo können Anträge gestellt werden
Anträge können gestellt werden bei: | |
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Jobcenter im Landkreis Cloppenburg Team Cloppenburg Pingel-Anton-Platz 5 49661 Cloppenburg Service-Nummern: 04471/18053 661: Arbeitsvermittlung 04471/18053 500: Leistungsabteilung 04471/18053 660: Arbeitgeberleistungen 04471/18053 662: Widerspruchsstelle 08005/4 5555 20: Hotline Arbeitgeberservice |
Jobcenter im Landkreis Cloppenburg Team Friesoythe Thüler Str. 3 26169 Friesoythe Service-Nummern: 04491/924177: Arbeitsvermittlung 04491/924180: Leistungsbereich (Alg II) |
Die Sprechzeiten zur Antragstellung sind: | |
montags - mittwochs donnerstags freitags |
8:00 - 12:30 Uhr 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr für Berufstätige 8:00 - 12:00 Uhr |
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei der Bundesagentur für Arbeit (siehe Links am Ende der Seite).
Links (extern)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hier finden Sie Informationen zu vielen sozialen Fragestellungen nebst Anträgen und weiteren Informationen.Seite aufrufen
Bundesagentur für Arbeit
Hier finden Sie Wissenswertes über die Struktur der Bundesagentur für Arbeit, über die Agenturen für Arbeit vor Ort, über ihre Beschäftigten und über die Möglichkeiten der Beschäftigung in den Agenturen für Arbeit.Seite aufrufen