Pflege: Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften zählen zu den neuen Wohnformen, die sich als Möglichkeit des Zusammenlebens anbieten.
Diese bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen und/oder Pflegebedürftigen zu leben und gemeinsam Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohngemeinschaft leben in eigenen Zimmern, in die sie sich jederzeit zurückziehen können. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen, wie beispielsweise einer Küche und einem Wohnzimmer gemeinsame Aktivitäten durchzuführen.
Pflegebedürftige und ältere Menschen leben somit nicht allein und können den Alltag besser bewältigen, indem sie Betreuungs- und Unterstützungsangebote gemeinsam nutzen. Somit können Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig und in häuslicher Umgebung wohnen, ohne dabei jedoch auf sich alleine gestellt zu sein. Deshalb werden sogenannte ambulant betreute Wohngemeinschaften von der Pflegeversicherung besonders gefördert, wenn sie bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Pflegebedürftige, die in einer ambulanten Wohngemeinschaft wohnen, haben einen Anspruch in Höhe von 214 Euro pro Monat aus der Pflegeversicherung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- mindestens drei Bewohner müssen in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben. Maximal zwölf Bewohner darf die Wohngemeinschaft haben.
- Von den Bewohnern müssen mindestens drei Personen im Sinne des SGB XI pflegebedürftig, also einem der Pflegegrade 1 bis 5 zugeordnet sein.
- Die in der Wohngemeinschaft lebenden Pflegebedürftigen müssen folgende Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen: Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, Pflegegeld oder Kombinationsleistung und den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
- Eine gemeinsame Wohnung liegt vor, wenn sowohl Küche als auch Sanitärbereich und – sofern vorhanden – der Aufenthaltsraum von allen Bewohnern (alleine oder gemeinsam) genutzt werden kann. Zudem muss die Wohnung über einen eigenen und abschließbaren Zugang zugänglich sein.
- Die pflegerische Versorgung muss gemeinschaftlich organisiert werden.
- Es muss eine ambulante Versorgungsform vorliegen.
Pflegebedürftige können bei Gründung einer ambulanten Wohngemeinschaft noch eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro von der Pflegeversicherung erhalten. Wird eine Wohngemeinschaft gegründet, kann der Leistungsbetrag neben der Leistung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (hierfür können bis zu 4.000,00 Euro geleistet werden) abgerufen werden. Insgesamt ist die Anschubfinanzierung auf 10.000 Euro je Wohngemeinschaft begrenzt.
Cloppenburg (1 Einrichtung)
Senioren Wohngemeinschaft
Am Alten Gaswerk 4
49661 Cloppenburg
Zimmer: 24
Telefon: 0151/ 41439287
E-Mail pdl@pius-stift.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senioren Wohngemeinschaft Cloppenburg (siehe Linkliste am Ende der Seite)
Friesoythe (1 Einrichtung)
Wohngemeinschaft für Intensivpflege Friesoythe
St. Marien-Str. 1
26169 Friesoythe
Zimmer: 9
Telefon: 0152/28877624
E-Mail: Zolzaya.bum@bipG.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Wohngemeinschaft Intensivpflege Friesoythe (siehe Linkliste am Ende der Seite)
Garrel (1 Einrichtung)
Seniorenwohngemeinschaft zum Dicken Stroh
Immenstr. 14
49681 Garrel
Zimmer: 9
Telefon: 04471/1877555
E-Mail: zuhause@seniorenwg-dicken-stroh.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Seniorenwohngemeinschaft zum Dicken Stroh (siehe Linkliste am Ende der Seite)
Molbergen (1 Einrichtung)
Seniorenlandhaus zur Hohen Feldstraße
Zur Hohen Feldstr. 12
49696 Molbergen
Zimmer: 8, davon ein Paarzimmer
Telefon: 04475/63 29 940
E-Mail: zuhause@seniorenlandhaus.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Seniorenlandhauses Zur Hohen Feldstraße (siehe Linkliste am Ende der Seite)
Links (extern)
Seniorenlandhaus zur Hohen Feldstraße
Internetseite des Seniorenlandhauses zur Hohen Feldstraße, MolbergenSeite aufrufen
Senioren Wohngemeinschaft St. Pius-Stift
Die erste Senioren-Wohngemeinschaft in Cloppenburg. Das St. Pius-Stift schlägt einen neuen, innovativen Weg für Cloppenburg ein: In der Senioren-Wohngemeinschaft leben in vier Wohngemeinschaften jeweils sechs pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren.Seite aufrufen
Seniorenwohngemeinschaft zum Dicken Stroh
Internetseite der Seniorenwohngemeinschaft zum Dicken StrohSeite aufrufen
Wohngemeinschaft für Intensivpflege Friesoythe
Internetseite der Wohngemeinschaft für Intensivpflege FriesoytheSeite aufrufen