Infektionsschutz
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung und beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehen die Behörden des ÖGD den Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden nach und wirken auf die Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen hin. Sie stellen sicher, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten und übertragbare Krankheiten bei Menschen verhütet und bekämpft werden. Sie initiieren und koordinieren Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung. Als Grundlage für Gesundheitsberichte und für ggf. erforderliche politische Entscheidungen werden Krankheiten durch den ÖGD epidemiologisch erfasst und bewertet.
Tuberkulosefürsorge
Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. In der Bundesrepublik tritt sie relativ selten auf und ist eine Erkrankung von Risikogruppen.
Nach der Ansteckung verläuft die Erkrankung zumeist unbemerkt und kann sich erst nach Monaten oder Jahren bei geschwächter Abwehrlage des Patienten zeigen.'
Die Tuberkulose kann alle Organe des Körpers betreffen und schädigen.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Die Verhütung von Infektionserkrankungen und die Vermeidung der Ansteckung Gesunder durch Erkrankte, ist eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Entgegen der Annahme, dass Infektionskrankheiten besiegbar sind, finden sich nach wie vor Erreger die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen können.
Hygiene in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftseinrichtungen
Gemäß der Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie ist Hygiene die "Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit". Im Allgemeinen wird Hygiene umgangssprachliche als "Sauberkeit" bezeichnet, im engeren Sinn bezeichnet es Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten wie Reinigung, Desinfektion und Sterilisation.
Das Gesundheitsamt Cloppenburg informiert und berät zu infektionshygienischen Belangen sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich. Ein Schwerpunkt ist aber auch die Überwachung von medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Arzt-, Zahnarzt und Heilpraktikerpraxen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenpflegeheime und sonstige Heime und Betreuungseinrichtungen. Aber auch Tattoo- und Piercingstudios, Podologiepraxen, etc. unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Zulassung als spezielle Gelbfieber-Impfstelle in Niedersachsen
In Gebieten mit Vorkommen von Gelbfieber ist eine Übertragung in ländlichen aber auch in städtischen Regionen möglich. Zu Ihrem persönlichen Schutz ist es notwendig, sich spätestens 10 Tage vor Einreise in diese Gebiete gegen Gelbfieber impfen zu lassen. Daneben verlangen viele Länder die Vorlage einer international gültigen Bescheinigung (Impfpaß) über eine Gelbfieberimpfung, wenn Sie aus einem der Länder mit Gelbfieberinfektionsgebieten einreisen wollen. Darüber hinaus ist jedoch eine speziell auf Ihre Reisebedingungen abgestimmte Beratung zusätzlich sinnvoll. Sprechen Sie mit einer qualifizierten Beratungsstelle oder einem reisemedizinisch ausgebildeten Arzt.
Downloads Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen
Dateityp | Datei | Dateigröße | Download |
---|---|---|---|
Anforderungen an einen Hygieneplan gemäß § 36 lfSG für Gemeinschaftseinrichtungen
Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 01.01.2001 müssen gemäß § 36 Abs. 1 unter anderem auch Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Säug- linge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, wie Schulen, Kindergärten etc., Hygie- nepläne erstellen. |
159 KB | Download | |
Merkblatt für Eltern, Allgemeine Hygieneregeln
Die konsequente Umsetzung von Impfempfehlungen ist die wesentliche Säule des Schutzes vor ansteckenden Erkrankungen. Aber Impfungen und vorbeugende Medikamentengaben reichen oftmals nicht aus, um eine ansteckende Krankheit zu verhüten. Daher ist es zusätzlich notwendig, bestimmte allgemeine Hygieneregeln in Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch in der häuslichen Umgebung zu beachten. Regeln, die zu Hause eingeübt werden, werden in der Mehrzahl der Fälle auch in der Schule oder im Kindergarten befolgt. |
93 KB | Download | |
Merkblatt Hand - Fuß -Mundkrankheit
Die Krankheit betrifft in der Regel Kinder unter 10 Jahren. Sie beginnt mit Halsschmerzen. Dann bilden sich Bläschen im Mund, aus denen schnell kleine Geschwüre entstehen. Kurz darauf entstehen Bläschen an anderen Stellen, vorwiegend an Händen und Füßen. In den Bläschen befinden sich Viren. Die Krankheit dauert meist eine Woche. Sie ist hochansteckend. Je älter die Kinder bei der Ansteckung sind, umso seltener entwickeln sie einen Ausschlag an den Händen und Füßen. (Die Hand-Fuß-Mundkrankheit des Menschen hat nichts mit der Maul- und Klauen-Seuche der Huftiere zu tun.) |
126 KB | Download | |
Merkblatt Kopflausbefall
Die Kopfläuse verursachen durch ihre Stiche und die dabei abgesonderten Sekrete stark juckende Entzündungen. Alle behaarten Körperstellen können befallen werden. |
122 KB | Download | |
Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen
Rahmen-Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ, und Kinderhorte) |
192 KB | Download | |
Wiederzulassungsempfehlungen im Überblick | 97 KB | Download |
Downloads Infektionsschutzgesetz
Dateityp | Datei | Dateigröße | Download |
---|---|---|---|
Merkblatt Zahlung von Entschädigungen
Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 S. 2 IfSG aufgrund des IfSG Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann nach § 56 Abs. 1 S. 1 IfSG eine Entschädigung in Geld erhalten. Das gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden. Bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. (§ 56 Abs. 1 S. 2 IfSG). Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. |
133 KB | Download | |
Meldebogen Benachrichtigung
Meldebogen Benachrichtigung gem. §34 (6) Infektionsschutzgesetz |
84 KB | Download | |
Meldebogen Benachrichtigung Skabies/Krätze
Benachrichtigung gemäß § 36 (3a) Infektionsschutzgesetz (IFSG) Skabies/Krätze bei in bestimmten Einrichtungen tätigen oder untergebrachten Personen |
70 KB | Download | |
Meldeformular COVID-19
Meldeformular speziell für COVID-19 gem. § 6, 8, 9 IfSG. Mit diesem Formular kann der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Es kann sowohl für die PCR-Untersuchung als auch für die PoC Antigenschnelltestung verwendet werden. |
108 KB | Download | |
Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten
Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG - Im § 6 IfSG werden Krankheiten aufgeführt, die bereits auf Grund des klinischen Bildes oder klinischer Verdachtsmomente zu melden sind. Dieses Meldeformular soll den Meldeablauf vereinfachen. |
177 KB | Download | |
IfSG-Belehrung - Einverständniserklärung der Eltern
Einverständniserklärung der Eltern zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) |
57 KB | Download | |
IfSG-Belehrung - Merkblatt Zweijährliche Belehrung gemäß § 43 Abs. 4
Mitarbeiter müssen von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren zweijährlich belehrt werden. Damit soll die sog. Erstbelehrung gem. 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutz aufgefrischt und in Erinnerung gerufen werden. Inhalt: Welche Tätigkeiten unterliegen diesen Regeln? Warum müssen bestimmte Vorschriften beachtet werden? Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen? Tätigkeitsverbote! Wie sind Erkrankungen erkennbar? Was tun, wenn ich an mir eines oder mehrere der genannten Symptome erkenne? |
200 KB | Download |
Links (extern)
CRM- Zentrum für Reisemedizin
Das CRM Centrum für Reisemedizin ist ein unabhängiges, anerkanntes Fachinstitut, das unter anderem Informationen über Infektions- und andere relevante Gesundheitsrisiken aus aller Welt zusammen trägt und auswertet. Hier erhalten Sie Informationen über Ihr Reiseland. Wichtige individuelle Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sind jedoch davon abhängig, wie Sie Ihre Reise gestalten, ob Sie z.B. ein Hotel der gehobenen Klasse oder einfache Quartiere gebucht haben. Sie finden auch dazu Auskünfte.Seite aufrufen
Infektionskrankheiten allgemein - Erregersteckbriefe
Die wichtigsten Informationen zu einzelnen Krankheitserregern bei Menschen finden Sie in verschiedenen Sprachen in den Erregersteckbriefen, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) erstellt hat.Seite aufrufen
IfSG - Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und BetreuungseinrichtungenSeite aufrufen
Informationen zur Neuen Grippe
Hier finden Sie alle Fachinformationen zur Neuen Influenze (H1N1)für Bürger und medizinisches Personal.Seite aufrufen
Informationen zur Zeckenaktivität
Die Seite gibt Infos über die Zeckenaktivität. Auch werden die verschiedenartigen Zecken benannt und beschrieben.Seite aufrufen
Länderinformationen des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes (AA)
Das Auswärtige Amt vertritt die Interessen Deutschlands in der Welt, es fördert den internationalen Austausch und bietet Deutschen im Ausland Schutz und Hilfe an.Seite aufrufen
Meningokokken-Ratgeber des Robert Koch-Instituts (RKI)
RKI-Ratgeber für Ärzte. Die Herausgabe dieser Reihe durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Praktisch bedeutsame Angaben zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen.Seite aufrufen
MRSA-Netzwerke in Niedersachsen - Informationen zu MRSA
Umfangreiche Kollektion an Informationsschriften, Stellungnahmen, Schulungsdateien und Arbeitshilfen sowohl für Mitarbeiter von Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Rettungsdiensten, als auch für Betroffene, Angehörige und weitere Privatpersonen.Seite aufrufen
Robert Koch Institut
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.Seite aufrufen
Schulhygieneplan des NLGA
Arbeitshilfe für die Entwicklung eines Hygieneplans für Ihre Schule.Seite aufrufen
Downloads Infektionsschutz allgemein
In Gebieten mit Vorkommen von Gelbfieber ist eine Übertragung in ländlichen aber auch in städtischen Regionen möglich. Zu Ihrem persönlichen Schutz ist es notwendig, sich spätestens 10 Tage vor Einreise in diese Gebiete gegen Gelbfieber impfen zu lassen
Sie hatten eventuell Kontakt zu einer an ansteckungsfähiger Tuberkulose erkrankten Person, weswegen wir einige Informationen an Sie weitergeben möchten.
Merk - und Informationsblatt für Träger von Erregern der infektiösen Gelbsucht, Virus Hepatitis B
Durch Zecken werden verschiedene Krankheiten übertragen. Die bekanntesten sind die Frühsommermeningoencephalitis (FSME) und die Lyme- Borreliose. In Niedersachsen besteht die Gefahr der FSME-Virusübertragung durch Zecken nicht.