Schulausfall bei extremen Witterungsverhältnissen
Unterrichtsausfall nur bei extremen Witterungsverhältnissen
Die Kreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass bei extremen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Cloppenburg entschieden wird.
bisherige Unterrichtsausfälle durch extreme Witterungsverhältnisse ab 2013
Datum | Grund für den Unterrichtsausfall |
---|---|
09.02.2021 | Schnee- und Eisglätte |
08.02.2021 | Schnee- und Eisglätte bzw. Orkanwarnung |
10.02.2020 | Sturm- bzw. Orkanwarnung |
07.01.2016 | Eisglätte |
05.12.2013 | Sturm- bzw. Orkanwarnung |
Wie erfahre ich möglichst früh von einem Schulausfall?
Grundsätzlich bemüht sich die Kreisverwaltung, einen Unterrichtsausfall bis spätestens 5:15 Uhr anzuordnen.
Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls durch die Kreisverwaltung werden die Hörfunkredaktionen von NDR 1-Niedersachsen und NDR 2 sowie Hit-Radio Antenne und Radio FFN benachrichtigt.
Der Unterrichtsausfall wird dann über den Hörfunk und diese Internetseite veröffentlicht.
Telefonische Anfragen oder E-Mail-Anfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfallterminen sind sinnlos, da diese Seite den aktuellsten Stand der Entscheidungen widerspiegelt.
Eltern haben letzte Entscheidung
Falls die Wege nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt werden können, haben Eltern das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Geltungsbereich
Der Unterrichtsausfall gilt für alle allgemein und berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg.
Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt jedoch nicht die Verpflichtungen Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
Die Schülerbeförderung findet überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr statt. Der Unterrichtsausfall entbindet den Linienverkehr jedoch nicht automatisch von der "Bedienungspflicht".
Außerdem fällt die Beförderung zu den Einrichtungen des Caritas-Vereins Altenoythe e.V. - Sophie-Scholl-Schule, Heilpädagogische Kindergärten und Sprachheilkindergärten - aus.
Verantwortung des Busunternehmens
Die Busunternehmen und Busfahrer tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztlich müssen die Unternehmer für ihren Bereich entscheiden, ob sie - auch wenn der Unterricht nicht abgesagt wurde - die Fahrzeuge noch einsetzen können oder nicht.
Betreuung in der Schule trotz Unterrichtsausfall
Jede Schule ist bei Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte sind "im Dienst" und die Schüler können zur Schule gehen. Es findet kein regulärer Unterricht statt, aber die Schule hat die Betreuung sicherzustellen.
Links (extern)
Schul- und Unterrichtsausfälle in Niedersachsen
ein Service der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region HannoverSeite aufrufen