Landschaftsrahmenplan
Aufgaben des Landschaftsrahmenplans
Der Landkreis Cloppenburg ist aufgrund der Bestimmungen des Nieders. Naturschutzgesetzes verpflichtet, für sein Gebiet einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen. Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cloppenburg ist das Ergebnis einer erstmals flächendeckend nach einheitlichen, vorgegebenen Kriterien vorgenommenen Erhebung und Bewertung des Natur- und Landschaftszustandes und enthält auf rd. 400 Seiten gutachtliche Äußerungen über Arten- und Lebensgemeinschaften, das Landschaftsbild und die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima/Luft.
Erster Schritt zur Erstellung des Landschaftsrahmenplanes war die kreisweit flächendeckend durchgeführte Bestandsaufnahme des Zustandes von Natur und Landschaft. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Bestandsaufnahme war ein sog. Zielkonzept zu erarbeiten, das einen quasi durch die "grüne Brille" des Naturschutzes betrachteten, idealen Landschaftszustand als sogenanntes Leitbild formuliert. Hieraus waren nach den gesetzlichen Vorgaben dann die aus (rein) naturschutzfachlicher Sicht zur Umsetzung dieser idealtypischen Zielvorstellungen erforderlichen Maßnahmen als sogenanntes Handlungskonzept zu entwickeln.
Das Zielkonzept bildet den Maßstab für die Beurteilung der Teilbereiche des Kreisgebietes, die aus rein naturschutzfachlicher Sicht natur- und landschaftsschutzwürdig sind, sowie für die Maßnahmen, einschließlich der des besonderen Artenschutzes, die aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll wären; sie werden in den folgenden Kapiteln des Landschaftsrahmenplanes konkretisiert.
Der Landschaftsrahmenplan hat - wie ausgeführt - die gesetzlich vorgegebene Aufgabe, die naturschutzfachlichen Belange ausschließlich aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vertreten und nach der Systematik des Gesetzes Ansprüche anderer Fachplanungen, wie z. B. der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft, (ausdrücklich) unberücksichtigt zu lassen.
Es hatte somit hier keine Abstimmung mit den verschiedenen Fachdisziplinen stattzufinden. Der Landschaftsrahmenplan kann daher - Umkehrschluss - auch nur den Charakter eines Gutachtens haben, nicht den einer (regelnden) Rechtsnorm.
Aus dem Landschaftsrahmenplan allein lassen sich also weder für die Gemeinden und Verbände noch für Grundeigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.
Die Umsetzung auch nur von Teilen der Inhalte des Landschaftsrahmenplanes bedarf weiterer, spezieller Verfahren, wie z. B. Raumordnungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie naturschutzrechtlicher Schutzgebietsausweisungen, die nur unter Beteiligung der Betroffenen ablaufen können. Die zentrale Aufgabe des Landschaftsrahmenplanes ist es, ggf. für diese Verfahren das notwendige naturschutzfachliche Abwägungsmaterial zu liefern. Mit Verfügung vom 07.04.1998 hat die Bezirksregierung Weser-Ems die Zustimmung zum Landschaftsrahmenplan erteilt.
Der Landschaftsrahmenplan soll ein möglichst aktuelles Gutachten bleiben. Er hat daher im Rahmen einer späteren Fortschreibung den ständigen ökologischen Veränderungen und Entwicklungen im Kreisgebiet Rechnung zu tragen.
Landschaftsrahmenplan (Inhaltsüberblick)
1. Überblick über das Planungsgebiet
- Geographische Lage und Raumnutzung
- Geologie und Geomorphologie
- Naturräumliche Gliederung
- Heutige potentiell natürliche Vegetation
2. Fachliche Vorgaben
3. Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen
- Arten- und Lebensgemeinschaften
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft (Landschaftsbild)
- Boden, Wasser, Luft/Klima
4. Zielkonzept
- Leitbild für Natur und Landschaft
- Handlungskonzept
5. Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft
- § 24 - Naturschutzgebiete
- § 26 - Landschaftsschutzgebiete
- § 27 - Naturdenkmale
- § 28 - Geschützte Landschaftsbestandteile
- § 28 a - Besonders geschützte Biotope
- § 28 b - Besonders geschütztes Feuchtgrünland
- § 33 - Wallhecken
- § 34 - Naturparke
6. Erforderliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (für die unter 5. genannten Gebiete)
7. Maßnahmen des besonderen Artenschutzes
- Maßnahmen für gefährdete Pflanzenarten und Lebensgemeinschaften
- Maßnahmen für gefährdete Tierarten
8. Anforderungen an Nutzungen
- Bodenabbau
- Erholung, Sport, Fremdenverkehr
- Siedlung, Industrie, Gewerbe
- Energiewirtschaft
- Verkehr
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Flurneuordnung
- Wasserwirtschaft
- Abfall- und Abwasserwirtschaft
- Bergbau
- Verteidigung
- Sonstige Nutzungen
9. Hinweise für die Raumordnung und die Bauleitplanung
- Raumordnung
- Bauleitplanung
10. Ausblick und Fortschreibung
11. Literaturverzeichnis
Kartenverzeichnis
Karte 1: Lage im Raum
Karte 2: Boden / Wichtige Bereiche
Karte 3: Bodenabbau
Karte 4: Fließgewässergüte
Karte 5: Klima, Luft / Wichtige Bereiche
Karte 6: Arten und Lebensgemeinschaften / Wichtige Bereiche (Großformat)*
Karte 7: Vielfalt, Eigenart und Schönheit / Wichtige Bereiche (Großformat)*
Karte 8: Vielfalt, Eigenart und Schönheit / Störungen
Karte 9: Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft (Großformat)*
Karte 10: Maßnahmen (Großformat)*
Der Landschaftsrahmenplan kann zusammen mit farbigem Kartenwerk zum Preis von 30,68 EUR plus evtl. Kosten für Porto und Verpackung erworben werden.
(Karten mit * siehe Downloads am Ende dieser Seite)
Downloads
Karte mit flächendeckender, räumlich differenzierter Bewertung aller im Landkreis Cloppenburg erfassten Ökosystemtypen in 4 Bewertungsstufen
Karte zur Bewertung der wichtigen Bereiche des Landschaftsbildes, enthält eine Darstellung der wichtigen Bereiche sowie der Kategorie des Landschaftsbildtyps
Karte aller ausgewiesenen Schutzgebiete sowie derjenigen Teile von Natur und Landschaft, die aus naturschutzfachlicher Sicht ebenfalls schutzwürdig sind und als Schutzgebiet ausgewiesen werden sollen
Karte mit allen naturschutzfachlichen Maßnahmen und Programmen für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften (auch außerhalb von Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen)