Statik
Bautechnische Nachweise werden, sofern diese durch die Prüfeinschränkungsverordnung nicht ausgenommen, im Zuge des Baugenehmigungsverfahren durch den Landkreis Cloppenburg oder externen Prüfingenieuren geprüft.
Zu den bautechnischen Nachweisen gehören:
- Standsicherheitsnachweise mit Ausführungszeichnungen
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Nachweise zur Feuerwiderstandsdauer
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Kostenübernahmeerklärung für die Prüfung der Statik zu den Bauvorhaben.