BImSchG / KaVKA
KaVKA: Kataster für Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV
Am 19. Juli 2017 wurde die neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2017, Teil I, S. 2379) verkündet.
Unter den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen sowohl kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren dienen, als auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen. Die Verordnung regelt, wie entsprechende Anlagen zu betreiben und zu überwachen sind.
Betreiber der von der Verordnung betroffenen Anlagen sind verpflichtet, sich auf der Internetplattform „KaVKA“ (siehe Linkliste am Ende dieser Seite) zu registrieren und Angaben bezüglich der Anlage zu machen.
Dort finden Sie neben der Möglichkeit zur Anmeldung auch weitere Informationen zum Thema.
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KaVKA: Kataster für Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV
Betreiber der von der Verordnung betroffenen Anlagen sind verpflichtet, sich auf der Internetplattform „KaVKA“ zu registrieren und Angaben bezüglich der Anlage zu machen.Seite aufrufen