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Taxiunternehmen von der Betriebspflicht für Nachtfahrten befreit
Landkreis Cloppenburg. Der Landkreis Cloppenburg entbindet die Taxiunternehmen von der Betriebspflicht für Nachtfahrten. Diese Befreiung gilt analog der Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) bis zum 02. Februar 2022.
Wegen der aktuellen Pandemie sind das öffentliche Leben und auch das Nachtleben stark eingeschränkt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es für die Unternehmen deshalb unzumutbar, weiterhin Nachtfahrten anbieten zu müssen. Da die Taxiunternehmen aber gegenüber den Menschen, die chronisch krank sind, eine hohe Verantwortung haben, bleibt die Betriebspflicht von 6 bis 20 Uhr bestehen.