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Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin
Landkreis Cloppenburg – Aus gegebenem Anlass weist der Landkreis Cloppenburg darauf hin, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza weiterhin gültig ist.
Sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.