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Taxenunternehmen müssen auch weiter keine Nachtfahrten übernehmen
Der Landkreis Cloppenburg entbindet die Taxenunternehmen weiterhin von der Betriebspflicht für Nachtfahrten. Diese Entbindung gilt für die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, also derzeit bis zum 14. Februar.
Wegen der aktuellen Lage sind das öffentliche Leben und auch das Nachtleben stark eingeschränkt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es für die Unternehmer aus Sicht des Landkreises deshalb unzumutbar, weiterhin Nachtfahrten anbieten zu müssen. Da die Taxiunternehmer aber gegenüber den Menschen, die chronisch krank sind, eine hohe Verantwortung haben, bleibt die Betriebspflicht von 6 Uhr bis 20 Uhr bestehen.