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Taxenunternehmen weiter von nächtlicher Betriebspflicht entbunden
Landkreis Cloppenburg - Der Landkreis Cloppenburg entbindet die Taxenunternehmen weiterhin von der Betriebspflicht für Nachtfahrten. Diese Entbindung gilt analog der Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) bis zum 10. Januar 2021.
Wegen der aktuellen Corona-Pandemie sind das öffentliche Leben und auch das Nachtleben stark eingeschränkt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es für die Unternehmer deshalb unzumutbar, weiterhin Nachtfahrten anbieten zu müssen. Da die Taxiunternehmer aber gegenüber den Menschen, die chronisch krank sind, eine hohe Verantwortung haben, bleibt die Betriebspflicht von 6.00 bis 20.00 Uhr bestehen.