Bekanntmachungen
Geflügelpest - Allgemeinverfügung (28/2021 CLP) Restriktionsgebiete Landkreis Vechta vom 01.03.2021
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (28/2021 CLP) zur Festlegung eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
Aufgrund der §§ 18 und 27 i. V. m. § 21 der Geflügelpest-Verordnung* werden nachstehende Maßnahmen bekanntgegeben und verfügt:
Im Landkreis Vechta in der Stadt Vechta ist am 01.03.2021 ein Ausbruch der aviären Influenza (Geflügelpest) in einem Nutzgeflügelbestand amtlich festgestellt worden.
Alles weitere enthnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung.
Weitere Informationen, Allgemeinverfügungen, Karten und Antragsformulare finden Sie auf unserer laufend aktualisierten Seite
Tierhaltung & Ernährung - Aktuelle Veterinärangelegenheiten - Aktuelles zur Geflügelpest (H5N8)
Dateityp | Datei | Dateigröße | Download |
---|---|---|---|
Geflügelpest - Allgemeinverfügung (28/2021 CLP) Restriktionsgebiete Landkreis Vechta vom 01.03.2021 | 343 KB | Download |