Bekanntmachungen
Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG* über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Für das u.g. Vorhaben wurde beim Landkreis Cloppenburg die Genehmigung nach dem BImSchG* beantragt. Gem. § 7 Anlage 1 Spalte 2 Nr. 1.2.2.2 und 8.4.2.2 UVPG* ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Eine UVP-Pflicht konnte für das Vorhaben nicht festgestellt werden.
Vorhaben | Vorhabensstandort | Antragsteller | Aktenzeichen |
---|---|---|---|
Erweiterung Biogasanlage |
Friesoythe-Gehlenberg |
GeBa GmbH & Co. KG |
0897/2020 |
Begründung für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht:
Mit Ausnahme des Schutzkriterium 2.3.9 (Gebiet in dem die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegte Umweltqualitätsnorm bereits überschritten ist: hier WRRL hinsichtlich des chemischen Zustandes des Grundwassers) sind keine Schutzkriterien der Ziffer 2.3 betroffen. In der 2. Stufe der Vorprüfung ist zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, die die Empfindlichkeit des Gebietes Nr. 2.3.9 oder die Schutzziele dieses Gebietes betreffen.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser durch das vorliegende Änderungs- bzw. Erweiterungsvorhaben ergeben sich im Wesentlichen durch den Umgang mit verunreinigtem Oberflächenwasser von Silageplatten und Fahrwegen sowie Silagesickerwasser. Durch Vermeidungsmaßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers vermieden werden. Vermeidungsmaßnahmen sind im Wesentlichen die flüssigkeitsdichte Asphaltbauweise der Silageplatten und die Sammlung des verunreinigtem Oberflächenwassers und des Silagesickerwassers mit Zwischenlagerung und Verwertung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Insgesamt sind daher die Umweltauswirkungen, die in der 2. Stufe der UVP-Vorprüfung zu berücksichtigen waren, nicht als erheblich im Sinne des UVPG zu beurteilen und eine UVP-Pflicht ist nicht gegeben.
Der ausführliche Prüfvermerk der Vorprüfung kann beim Landkreis Cloppenburg, Umweltamt, während der Dienststunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Cloppenburg, den 01.03.2021
Im Auftrage
Meiners
*Fundstellen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der derzeit gültigen Fassung.
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit gültigen Fassung.